Erklärung zur
Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.reichelsheim.de veröffentlichte Website der Gemeinde Reichelsheim (Odenwald). Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der HVBIT, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde. Die Gemeinde Reichelsheim arbeitet daran, die Anforderungen an den jeweils gültigen Standards der Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum von 15.10.2024 bis 23.10.2024 durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der HVBIT

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Barriere 1

  • Beschreibung

Gesamter Webauftritt: Die Kontraste von Text- zu Hintergrundfarbe erfüllen teilweise nicht die Anforderungen an die Barrierefreiheit.

  • Maßnahmen

Die Unterstützungssoftware für digitale Barrierefreiheit "Eye-Able", die auf der Webseite www.reichelsheim.de eingebunden ist, bietet die Möglichkeit individuelle Einstellungen der Farbgebung und des Kontrasts vorzunehmen.

  • Zeitplan

Für die Behebung der stellenweisen Problematik bei Kontrasten von Text- zu Hintergrundfarben wird kein Zeitpunkt genannt.

  • Barrierefreie Alternative

Unterstützungssoftware für digitale Barrierefreiheit "Eye-Able"


Barriere 2

  • Beschreibung

Gesamter Webauftritt: Interaktive Elemente sind teilweise nicht ordnungsgemäß beschriftet oder mit einem entsprechenden Alternativtext versehen.

  • Maßnahmen

Fortlaufende Anpassung/Aktualisierung der fehlenden Beschriftungen mithilfe der Unterstützungssoftware für digitale Barrierefreiheit "Eye-Able"

  • Zeitplan

Bis 30. Juni 2025 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.

  • Barrierefreie Alternative

Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.


Barriere 3

  • Beschreibung

Gesamter Webauftritt: Schaltflächen der Social Media Icons und Footer-Elemente sind kleiner als 44 × 44 Pixel.

  • Maßnahmen

Die Unterstützungssoftware für digitale Barrierefreiheit "Eye-Able", die auf der Webseite www.reichelsheim.de eingebunden ist, bietet die Möglichkeit zur individuellen Anpassung des Zooms und der Größe von Schrift.

  • Zeitplan

Für die Behebung der Schaltflächen der Social Media Icons und Footer-Elementen, die kleiner als 44 x 44 Pixel sind, wird kein Zeitpunkt genannt.

  • Barrierefreie Alternative

Unterstützungssoftware für digitale Barrierefreiheit "Eye-Able"


Barriere 4

  • Beschreibung

Gesamter Webauftritt: Die auf der Webseite bereitgestellten .pdf-Dateien sind nicht barrierefrei gestaltet.

  • Maßnahmen

Aktualisierung der .pdf-Dateien in ein barrierefreies Format nach den Vorgaben der digitalen Barrierefreiheit

  • Zeitplan

Bis 30. Juni 2025 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.

  • Barrierefreie Alternative

Über das Kontaktformular kann auf Anfrage eine barrierefreie Alternative zur Verfügung gestellt werden.


Barriere 5

  • Beschreibung

Gesamter Webauftritt: Fokussierbare Elemente besitzen teilweise keine Hervorhebung als fokussiert

  • Maßnahmen

Das Problem wurde an die zuständige Stelle, die für die technische Entwicklung zuständig ist, weitergegeben.

  • Zeitplan

Hierfür kann kein verlässliches Datum genannt werden.

  • Barrierefreie Alternative

Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.

Unverhältnismäßige Belastung

Die Bereitstellung der Webseite in Gebärdensprache ist eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 3 Absatz 5 HVBIT.

Geplante Maßnahmen

Geplante Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind die regelmäßige Prüfung durch Selbstbewertungen sowie die Durchführung einer von Dritten vorgenommenen Zertifizierung.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23.10.2024 erstellt. Diese Erklärung wurde nach dem Durchführungsbeschluss EU 2018/1523 Artikel 3 Absatz 1a als Selbstbewertung durchgeführt.

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktperson an:

Digitalisierungsbeauftragter der Gemeinde Reichelsheim (Odenwald)
Herr Jonas Weidmann
Bismarckstraße 43
64385 Reichelsheim
Telefon: 06164–50852
E-Mail: j.weidmann@reichelsheim.de

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten

Landesbeauftragte für barrierefreie IT

Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Landgraf-Philipp-Platz 1–7

35390 Gießen

Telefon: +49 641 303 - 2901

E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

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