Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.reichelsheim.de veröffentlichte Website der Gemeinde Reichelsheim (Odenwald). Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der HVBIT, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde. Die Gemeinde Reichelsheim arbeitet daran, die Anforderungen an den jeweils gültigen Standards der Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum von 15.10.2024 bis 23.10.2024 durchgeführten Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der HVBIT
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Barriere 1
- Beschreibung
Gesamter Webauftritt: Die Kontraste von Text- zu Hintergrundfarbe erfüllen teilweise nicht die Anforderungen an die Barrierefreiheit.
- Maßnahmen
Die Unterstützungssoftware für digitale Barrierefreiheit "Eye-Able", die auf der Webseite www.reichelsheim.de eingebunden ist, bietet die Möglichkeit individuelle Einstellungen der Farbgebung und des Kontrasts vorzunehmen.
- Zeitplan
Für die Behebung der stellenweisen Problematik bei Kontrasten von Text- zu Hintergrundfarben wird kein Zeitpunkt genannt.
- Barrierefreie Alternative
Unterstützungssoftware für digitale Barrierefreiheit "Eye-Able"
Barriere 2
- Beschreibung
Gesamter Webauftritt: Interaktive Elemente sind teilweise nicht ordnungsgemäß beschriftet oder mit einem entsprechenden Alternativtext versehen.
- Maßnahmen
Fortlaufende Anpassung/Aktualisierung der fehlenden Beschriftungen mithilfe der Unterstützungssoftware für digitale Barrierefreiheit "Eye-Able"
- Zeitplan
Bis 30. Juni 2025 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
- Barrierefreie Alternative
Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.
Barriere 3
- Beschreibung
Gesamter Webauftritt: Schaltflächen der Social Media Icons und Footer-Elemente sind kleiner als 44 × 44 Pixel.
- Maßnahmen
Die Unterstützungssoftware für digitale Barrierefreiheit "Eye-Able", die auf der Webseite www.reichelsheim.de eingebunden ist, bietet die Möglichkeit zur individuellen Anpassung des Zooms und der Größe von Schrift.
- Zeitplan
Für die Behebung der Schaltflächen der Social Media Icons und Footer-Elementen, die kleiner als 44 x 44 Pixel sind, wird kein Zeitpunkt genannt.
- Barrierefreie Alternative
Unterstützungssoftware für digitale Barrierefreiheit "Eye-Able"
Barriere 4
- Beschreibung
Gesamter Webauftritt: Die auf der Webseite bereitgestellten .pdf-Dateien sind nicht barrierefrei gestaltet.
- Maßnahmen
Aktualisierung der .pdf-Dateien in ein barrierefreies Format nach den Vorgaben der digitalen Barrierefreiheit
- Zeitplan
Bis 30. Juni 2025 ist die barrierefreie Anpassung vorgesehen.
- Barrierefreie Alternative
Über das Kontaktformular kann auf Anfrage eine barrierefreie Alternative zur Verfügung gestellt werden.
Barriere 5
- Beschreibung
Gesamter Webauftritt: Fokussierbare Elemente besitzen teilweise keine Hervorhebung als fokussiert
- Maßnahmen
Das Problem wurde an die zuständige Stelle, die für die technische Entwicklung zuständig ist, weitergegeben.
- Zeitplan
Hierfür kann kein verlässliches Datum genannt werden.
- Barrierefreie Alternative
Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.
Unverhältnismäßige Belastung
Die Bereitstellung der Webseite in Gebärdensprache ist eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 3 Absatz 5 HVBIT.
Geplante Maßnahmen
Geplante Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind die regelmäßige Prüfung durch Selbstbewertungen sowie die Durchführung einer von Dritten vorgenommenen Zertifizierung.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23.10.2024 erstellt. Diese Erklärung wurde nach dem Durchführungsbeschluss EU 2018/1523 Artikel 3 Absatz 1a als Selbstbewertung durchgeführt.
Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktperson an:
Digitalisierungsbeauftragter der Gemeinde Reichelsheim (Odenwald)
Herr Jonas Weidmann
Bismarckstraße 43
64385 Reichelsheim
Telefon: 06164–50852
E-Mail: j.weidmann@reichelsheim.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1–7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901