Frohnhofen

Frohnhofen

Frohnhofen

Der Ortsteil Frohnhofen ist von der Fläche und der Einwohnerzahl der kleinste Ortsteil der Gemeinde Reichelsheim.

Im Jahr 1307 gibt es die älteste bekannte Erwähnung von Frohnhofen, als Eberhard Schenk von Erbach und Eberhard Rauch, der Sohn von Schenk Johannes, sich bezüglich des gemeinsamen Besitzes der "Burg Richenburg" und der dazugehörigen Ländereien einigten. In historischen Dokumenten wurde Frohnhofen unter verschiedenen Namen aufgeführt, darunter Fronhoffen (1307), Vronhoue (1321), Fronehoven (1324), Fronhofen (1443) und Fronhoffen (16. Jahrhundert).

Frohnhofen war Teil des Amts Reichenberg in der Grafschaft Erbach, die 1806 nach der Mediatisierung Teil des Großherzogtums Hessen wurde. Ab 1822 gehörte Frohnhofen zum Landratsbezirk Erbach und ab 1852 zum Kreis Lindenfels. Ab 1874 war es Teil des Kreises Erbach (ab 1939: "Landkreis Erbach"), der seit 1972 Odenwaldkreis genannt wird, nachdem es einige leichte Grenzverschiebungen gegeben hatte. Nach der Auflösung des Amts Erbach im Jahr 1822 wurde die erstinstanzliche Rechtsprechung für Frohnhofen vom Landgericht Michelstadt übernommen, später vom Landgericht Fürth (ab 1853) und ab 1879 vom Amtsgericht Fürth.

Am 1. Februar 1971 schloss sich Frohnhofen im Rahmen der hessischen Gebietsreform freiwillig der Gemeinde Reichelsheim i. Odw. an. Für Frohnhofen wurde kein eigener Ortsbezirk eingerichtet. Somit verfügt der Ortsteil über keinen eigenen Ortsbeirat.