Laudenau
Laudenau
Laudenau ist ein Ortsteil der Gemeinde Reichelsheim im südhessischen Odenwaldkreis. Die erste historische Erwähnung des Ortes datiert aus dem Jahr 1012. In erhaltenen Urkunden findet man verschiedene Namensvarianten von Laudenau, darunter Lutenhaha (1012), Ludenowe (1347), Ludena (1398–1400), Ludenaw (1433), Ludenau (1443), Laudenaw uff der Eberbach (1561), Laudenau unter den Bäumen (17. Jahrhundert) und Laudenau (1748).
Ursprünglich war Laudenau ein Kondominat, das den Grafen von Erbach und den Herren von Gemmingen gehörte. Innerhalb der Grafschaft Erbach gehörte Laudenau zum Amt Reichenberg. Das Patrimonialgericht von Laudenau wurde jedoch von den Freiherren von Gemmingen geführt. Die Mediatisierung im Jahr 1806 führte dazu, dass die Grafschaft dem Großherzogtum Hessen unterstellt wurde. Im Jahr 1826 übertrug die Familie Gemmingen ihre Rechte am Patrimonialgericht an den Staat. Laudenau wurde dem Landratsbezirk Erbach zugeordnet, später dem Kreis Lindenfels, dann dem Kreis Bensheim und schließlich dem Landkreis Bergstraße nach dem Zusammenschluss mit dem Landkreis Heppenheim im Jahr 1939.
Im Zuge der Gebietsreform in Hessen schloss sich die eigenständige Gemeinde Laudenau am 1. Juli 1971 freiwillig der Gemeinde Reichelsheim an, wodurch sie Teil des Landkreises Erbach wurde, der im darauffolgenden Jahr den Namen Odenwaldkreis erhielt. Wie viele andere Gemeinden, die in Reichelsheim eingegliedert wurden, erhielt auch Laudenau einen eigenen Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher gemäß der Hessischen Gemeindeordnung. Nach der Auflösung des Patrimonialgerichts im Jahr 1827 wurde die erstinstanzliche Rechtsprechung vorübergehend vom Landgericht Lichtenberg übernommen, später ab 1828 vom Landgericht Michelstadt, dann ab 1853 vom Landgericht Fürth, ab 1879 vom Amtsgericht Fürth, ab 1904 vom Amtsgericht Reichelsheim und schließlich nach dessen Auflösung im Jahr 1968 vom Amtsgericht Michelstadt wahrgenommen.