Rathaus der Gemeinde Reichelsheim

Aktuelle Entwicklungen bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest im Odenwaldkreis

Odenwaldkreis

Aktuelle Entwicklungen bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest im Odenwaldkreis


Darüber hinaus gab es eine Verschiebung der Sperrzonen I (Pufferzone) und II (Infizierte Zone). Die Gemeinde Reichelsheim befindet sich somit zu großen Teilen in der Sperrzone II (Infizierte Zone) und es gelten dadurch strengere Bestimmungen.

Lediglich folgende Ortsteile befinden sich aktuell noch in Sperrzone I:

  • Ober-Kainsbach
  • Rohrbach
  • Erzbach
  • Ober-Ostern
  • Teile von Unter-Ostern

Eine detaillierte Darstellung der Zoneneinteilung finden Sie auf der interaktiven Karte auf der Homepage des Odenwaldkreises unter www.odenwaldkreis.de.

Wichtige Informationen für die Bevölkerung:

  • Die Afrikanische Schweinepest ist für den Menschen ungefährlich.
  • Bei Fund eines toten Wildschweins: Berühren Sie das Tier nicht und halten Sie Abstand. Melden Sie den Fundort umgehend dem Veterinäramt.
  • Speisereste, insbesondere Wurst- und Fleischprodukte unbedingt in geschlossenen Mülleimern entsorgen.

Gemäß der Allgemeinverfügung gelten in der Sperrzone II folgende zusätzliche Bestimmungen:

  • Vermeidung des Aufscheuchens von Wildschweinen bei Aktivitäten im Freien.
  • Anleinpflicht für Hunde außerhalb geschlossener Ortschaften.
  • Verbot von Veranstaltungen mit Schweinen.
  • Duldung des Betretungsrechts der Veterinärbehörde.
  • Duldung der Errichtung von Zäunen zur Seuchenbekämpfung. Durchgänge und Tore sind stets geschlossen zu halten.
  • Beschränkung von Freizeitaktivitäten im Wald auf befestigte und gekennzeichnete Wege.

Das Ordnungsamt der Gemeinde Reichelsheim empfiehlt allen Hundehaltern, auch in der Sperrzone I ihre Hunde an der Leine zu führen, um die Ausbreitung der ASP weiter einzudämmen.

Die Gemeinde Reichelsheim bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Beachtung dieser Maßnahmen und um aktive Unterstützung bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest.