Veterinärwesen
Ausweitung der bisherigen Sperrzonen im Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest
Die Gemeinde Reichelsheim befindet sich in der Sperrzone I / Pufferzone und ein kleiner Bereich der gemeindlichen Gemarkung befindet sich in Sperrzone II / Infizierte Zone.
Aus der Allgemeinverfügung des Odenwaldkreises ergeben sich für die Gemeinde Reichelsheim durch die Sperrzone I / Pufferzone folgende Seuchenbekämpfungsmaßnahmen:
- Jagd betreffende Maßnahmen – insbesondere für Jagdausübungsberechtigte
- Verbringungsverbote
- Landwirtschaft betreffende Maßnahmen
Eine detaillierte Auflistung der Maßnahmen zur Sperrzone I finden Sie unter:
Aus der Allgemeinverfügung des Odenwaldkreises ergeben sich für Gebiete der Gemeinde Reichelsheim innerhalb der Sperrzone II / infizierte Zone folgende Seuchenbekämpfungsmaßnahmen:
- Weitere Verbringungsverbote
- Eine Leinenpflicht für Hunde für das gesamte Gebiet der Sperrzone II
- Ein Verbot für Veranstaltungen mit Schweinen, wie z. B. Messen
- Betretungsrechte der Veterinärbehörde
- Radfahren, Reiten, Fußgängerverkehr und das Fahren mit Krankenfahrstühlen sind im Waldgebiet zu Zwecken der Erholung ausschließlich auf befestigten Waldwegen oder gekennzeichneten Rad-, Reit- und Wanderwegen gestattet, die von Waldbesitzenden oder mit deren Zustimmung angelegt oder gekennzeichnet wurden.
- Weitere die Jagd betreffende Maßnahmen
- Maßnahmen in Bezug auf Schweinehaltung
Eine detaillierte Auflistung der Maßnahmen zur Sperrzone II finden Sie unter:
Das Ordnungsamt der Gemeinde Reichelsheim empfiehlt allen Hundehaltern, ihre Hunde an der Leine zu führen, um einer weiteren Ausbreitung entgegenzuwirken
Sollte es zu neuen Entwicklungen kommen, werden wir Sie über unsere Homepage und unsere Social-Media-Kanäle auf dem Laufenden halten. Auf der Homepage des Odenwaldkreises können Sie ebenfalls die aktuellen Entwicklungen nachlesen.