Rathaus der Gemeinde Reichelsheim

Rathaus & Politik

Bekanntmachung der Offenlegung über Nachschätzungsarbeiten in den Gemarkungen Gersprenz und Kirch-Beerfurth


Flurstückseigentümer sowie Nutzungsberechtigte haben die Möglichkeit, nach Benennung der Liegenschaft durch Angabe von Flur- und Flurstücksnummer einen oder mehrere Kartenauszüge sowie einen Auszug aus dem Feldschätzungsbuch zu erhalten.

Die genannten Unterlagen können auf folgenden Wegen beantragt werden:

Auf dem Postweg:
Finanzamt Michelstadt
z. Hd. Herrn ALS Schmauch
Erbacher Straße 48
64720 Michelstadt

Die Rücksendung der Unterlagen erfolgt auf dem Postweg.

Per E-Mail:
E-Mail-Adresse: als@fa-ben.hessen.de

Die Rücksendung der Unterlagen erfolgt auf elektronischem Weg als PDF-Dokument in Form eines E-Mail-Anhangs.

Der Amtliche Landwirtschaftliche Sachverständige (ALS) steht nach Terminabsprache für Auskünfte oder zur Einsicht in die genannten Unterlagen am Finanzamt Michelstadt zur Verfügung.

Für weitere Fragen oder zur Vereinbarung eines Termins wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Michelstadt.