Bekanntmachung über Nachschätzungsarbeiten in der Gemarkung Ober-Kainsbach
Die Bodenschätzung bildet die Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer für landwirtschaftliche Flächen und dient als wichtige Datenbasis für verschiedene Bodeninformationssysteme. Die Arbeiten werden vom Schätzungsausschuss des Finanzamts gemäß den Bestimmungen des Bodenschätzungsgesetzes vom 20. Dezember 2007 (Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008) Artikel 20, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 69 S. 3150) durchgeführt.
Im Zuge der Arbeiten werden Beauftragte des Schätzungsausschusses die Grundstücke betreten, um die erforderlichen Messungen und Untersuchungen vorzunehmen. Gemäß § 15 des Bodenschätzungsgesetzes sind die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der betroffenen Grundstücke verpflichtet, den Beauftragten das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die erforderlichen Maßnahmen, einschließlich Aufgrabungen, zu dulden. Für nicht vorsätzlich verursachte Schäden besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.