Brandschutz
Das Ordnungsamt der Gemeinde Reichelsheim informiert über die Anmeldung von Nutz- und Lagerfeuern
Das Entzünden von Lager- oder Nutzfeuern unterliegt keiner umweltrechtlichen Genehmigungspflicht. Dennoch ist es erforderlich, solche Feuer mindestens 48 Stunden im Voraus beim Ordnungsamt der Gemeinde Reichelsheim anzumelden. Diese Anmeldung dient dazu, dass die Informationen an die Feuerwehr-Leitstelle Odenwaldkreis und die örtlich zuständige Feuerwehr weitergeleitet werden können.
Bei der Durchführung von Lager- und Nutzfeuern sind einige wichtige Punkte zu beachten:
- Das Feuer muss während des Abbrennens beaufsichtigt werden.
- Ein Mindestabstand von 100 Metern zu Gebäuden und Fernstraßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen), 50 Metern zu allen anderen Verkehrswegen, 35 Metern zu sonstigen Gebäuden, 20 Metern zu Baumgruppen und 5 Metern zur Grundstücksgrenze muss eingehalten werden.
- Bei starkem Wind und extremer Trockenheit darf kein Feuer entzündet werden.
- Beim Verlassen der Feuerstelle muss das Feuer und die Glut vollständig erloschen sein.
- Flächenhaftes Abbrennen ist nicht gestattet.
- Die Verbrennung ist nur im Außenbereich und nur montags bis freitags zwischen 08:00 und 16:00 Uhr sowie samstags zwischen 08:00 und 12:00 Uhr erlaubt.
- Das Feuer muss ständig unter Kontrolle gehalten werden.
- Geeignete Löschmittel wie Eimer mit Sand, ein Spaten, Wasser oder ein Feuerlöscher müssen stets griffbereit sein.
- Die Verwendung von Brandbeschleunigern ist untersagt.
Es ist wichtig zu beachten, dass eine Zuwiderhandlung gegen diese Regeln als Ordnungswidrigkeit betrachtet wird. Falls aufgrund eines nicht angemeldeten Nutzfeuers der Einsatz der Feuerwehr erforderlich wird, müssen die Kosten gemäß der Gebührensatzung für die Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Reichelsheim getragen werden.
Die Gemeinde Reichelsheim bittet alle Bürgerinnen und Bürger, verantwortungsvoll mit Feuern umzugehen und die genannten Vorschriften strikt einzuhalten, um die Sicherheit unserer Gemeinde zu gewährleisten.
Für weitere Informationen und zur Anmeldung von Nutz- und Lagerfeuern stehen die Mitarbeiter des Ordnungsamts der Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.