Rathaus der Gemeinde Reichelsheim

Der Fachbereich III – Finanzen und Kassenverwaltung informiert – Wichtige Hinweise / Änderungen zum SEPA-Lastschriftverfahren

Finanzen

Der Fachbereich III: Finanzen und Kassenverwaltung informiert – Wichtige Hinweise / Änderungen zum SEPA-Lastschriftverfahren


Um einen reibungslosen Zahlungsverkehr zu gewährleisten und unnötige Verwaltungsaufwände zu vermeiden, gelten ab sofort folgende Regelungen:

  • Einmalige Abbuchung nach Rücklastschrift: Nach einer erfolglosen Abbuchung wird kein zweiter Einzugsversuch mehr gestartet.
  • Reaktivierung: Um das SEPA-Lastschriftverfahren wieder zu aktivieren, wenden Sie sich bitte an die Gemeindekasse (gemeindekasse@reichelsheim.de oder 06164/508-60).
  • Kostenübernahme: Rücklastschriftkosten, die durch unzureichende Kontodeckung entstehen, gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.
  • Mandatserteilung: SEPA-Mandate sind originalunterschrieben bei der Gemeindekasse einzureichen.
  • Änderungsmitteilungen: Änderungen wie Name, Adresse oder Bankverbindung sind umgehend mitzuteilen. Bei einem Wechsel des Zahlers ist ein neues Mandat erforderlich.
  • Gültigkeit: SEPA-Mandate sind grundsätzlich unbefristet gültig, erlöschen jedoch nach 36 Monaten ohne Einzug.

Die Gemeinde bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Beachtung dieser neuen Regelungen. Das entsprechende Formular finden Sie hier: