Finanzen
Der Fachbereich III: Finanzen und Kassenverwaltung informiert – Wichtige Hinweise / Änderungen zum SEPA-Lastschriftverfahren
Um einen reibungslosen Zahlungsverkehr zu gewährleisten und unnötige Verwaltungsaufwände zu vermeiden, gelten ab sofort folgende Regelungen:
- Einmalige Abbuchung nach Rücklastschrift: Nach einer erfolglosen Abbuchung wird kein zweiter Einzugsversuch mehr gestartet.
- Reaktivierung: Um das SEPA-Lastschriftverfahren wieder zu aktivieren, wenden Sie sich bitte an die Gemeindekasse (gemeindekasse@reichelsheim.de oder 06164/508-60).
- Kostenübernahme: Rücklastschriftkosten, die durch unzureichende Kontodeckung entstehen, gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.
- Mandatserteilung: SEPA-Mandate sind originalunterschrieben bei der Gemeindekasse einzureichen.
- Änderungsmitteilungen: Änderungen wie Name, Adresse oder Bankverbindung sind umgehend mitzuteilen. Bei einem Wechsel des Zahlers ist ein neues Mandat erforderlich.
- Gültigkeit: SEPA-Mandate sind grundsätzlich unbefristet gültig, erlöschen jedoch nach 36 Monaten ohne Einzug.
Die Gemeinde bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Beachtung dieser neuen Regelungen. Das entsprechende Formular finden Sie hier: