Rathaus der Gemeinde Reichelsheim

Der Müllabfuhr-Zweckverband Odenwald informiert –
Welche Tonnen sind Pflicht?

Abfallwirtschaft

Der Müllabfuhr-Zweckverband Odenwald informiert – Welche Tonnen sind Pflicht?


Eine Restmülltonne ist Pflicht!

Grundsätzlich hat jeder Anschlusspflichtige so viel Behältervolumen vorzuhalten, wie zur Aufnahme des auf dem Grundstück regelmäßig anfallenden Abfalls erforderlich ist. Das ist mindestens eine 120l Restmülltonne bzw. je nach Anzahl der dort wohnenden Personen auch mehr. Deren Gebühr in Höhe von derzeit monatlich 15,10 € trägt maßgeblich zur Finanzierung unserer Aufgaben bei, die wir stets kostendeckend erbringen müssen.

Biotonne grundsätzlich auch ein Muss!

Auch Bioabfälle sind grundsätzlich überlassungspflichtig. Deshalb gehört in der Regel auch eine Biotonne auf jedes bewohnte Grundstück. Eine Alternative kann die Eigenkompostierung sein, sofern die grundstücksmäßigen Voraussetzungen gegeben sind.

Was oft nicht richtig bewusst ist: Wer auf die Biotonne verzichtet, verpflichtet sich, sämtliche kompostierbaren Abfälle (insbesondere auch organische Küchen- und Speisereste) ordnungsgemäß und schadlos auf seinem Grundstück zu verwerten. Folglich darf kein Bioabfall in der grauen Restmülltonne landen. Leider sieht die Praxis oft anders aus. Das kostet unnötiges Geld und verbraucht wertvolle Ressourcen. Deshalb ist auch bei Eigenkompostierung eine Biotonne als Ergänzung sehr zu empfehlen. Für nur 3 € mehr im Monat sind Sie damit auf der sicheren Seite.

Keine Altpapiertonne ohne Restmülltonne!

Die gebührenfreie Altpapiertonne ist an die Restmülltonne gekoppelt. Dieser Zusammenhang ist wichtig, weil auch beim Altpapier durch die Art der Sammlung regelmäßig ein Zuschussbedarf entsteht, der gedeckt werden muss. Der umfängliche Entsorgungsservice wird über die Gebühr für die Restmülltonne finanziert, was deren zentrale Bedeutung für das gesamte System deutlich macht.