Abfallwirtschaft
Der MZVO informiert - Die Biotonne konsequent und richtig nutzen
Bioabfälle aus privaten Haushalten sind überlassungspflichtig und die Biotonne damit grundsätzlich ein Muss. Eine Befreiung von dieser Pflicht durch Eigenkompostierung setzt eine schriftliche Zusicherung voraus, dass sämtliche organische Küchenabfälle auf dem eigenen Grundstück schadlos verwertet werden. Das gilt auch für Knochen, behandelte Obstschalen und andere Speisereste, die im heimischen Komposthaufen meist nicht erwünscht sind.
Folglich landen solch „unliebsame“ Bio-Abfälle häufig in der Restmülltonne, wo sie nicht hingehören und mit knapp 40 % einen viel zu hohen Anteil ausmachen. Neben dem beträchtlichen Wertstoffpotential, das dadurch unwiederbringlich verloren geht, führt dies zu erheblichen und zugleich vermeidbaren Mehrkosten bei der Müllverbrennung, die letztlich alle Gebührenzahler tragen müssen. Deshalb macht eine Biotonne, die nur 3 € pro Monat kostet, eigentlich immer Sinn.
Mehr noch gilt das Gebot der richtigen Abfalltrennung für die Biotonne selbst. Fremdstoffe (insbesondere Metalle und Kunststoffe) im Bioabfall müssen im Kompostierungsprozess aufwändig beseitigt werden und schaden oft der Anlagentechnik. Auch das ist ein großer Kostenfaktor, der sich durch bewusstes, vorausschauendes Handeln positiv beeinflussen lässt.
Ab Mai 2025 greifen strengere gesetzliche Vorgaben zur Reduzierung des Fremdfrachtanteils. Dies zwingt zu schärferen Kontrollen, durch die falsch befüllte Biotonnen künftig häufiger nicht geleert stehen bleiben. Ihr Inhalt muss dann nachträglich sortiert oder kostenpflichtig als Restmüll entsorgt werden.
Weitere Informationen: MZVO-Abfallberatung, Tel. 06063/9319-21 oder www.mzvo.de