Rathaus der Gemeinde Reichelsheim

Informationen zur Hundehaltung in der Gemeinde Reichelsheim

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Informationen zur Hundehaltung in der Gemeinde Reichelsheim


Die Meldung von Hunden sowie Veränderungen in der Hundehaltung, wie beispielsweise der Verlust eines Hundes oder die Anschaffung eines neuen Vierbeiners, sind gemäß den geltenden Bestimmungen bei der Gemeindeverwaltung, Bismarckstraße 43, Zimmer 12, 64385 Reichelsheim, anzuzeigen. Zur erfolgreichen Registrierung sind dabei Angaben wie Geburtsdatum bzw. Geburtsjahr, Hunderasse, Farbe und Geschlecht erforderlich.

Die entsprechenden Ab- und Anmeldeformulare stehen zudem auf der offiziellen Webseite der Gemeinde Reichelsheim unter https://www.reichelsheim.de/rathaus-politik/digitales-rathaus/formulare-zum-download/ zur Verfügung.

Die Gemeindeverwaltung dankt allen Hundehalterinnen und -haltern für ihre Kooperation und bittet um zeitnahe Erfüllung der Meldepflicht, um einen reibungslosen Ablauf im Rahmen der Hundebestandsführung sicherzustellen.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.