Veterinärwesen
Kreis und Kommunen kooperieren bei Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest
Die Städte und Gemeinden weisen vorsorglich darauf hin, dass kommunale Aufgaben unter Umständen nur verzögert erledigt werden können, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im ASP-Einsatz sind. Ein Beispiel ist das Mähen kommunaler Rasenflächen. Der Odenwaldkreis sowie alle zwölf Kommunen bitten die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis.
Der Kreis und die Kommunen bitten die Bürgerinnen und Bürger außerdem noch einmal darum, zur Vorbeugung einer Verbreitung der ASP beizutragen, indem Speisereste nicht in der Natur entsorgt werden und man auf Wander- und Radwegen bleibt. In der Sperrzone II (Teile von Brensbach, Fränkisch-Crumbach und Reichelsheim) gibt es für alle geltende Maßnahmen, die auf der Homepage des Kreises www.odenwaldkreis.de, Kachel Afrikanische Schweinepest, nachzulesen sind. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass Hunde nur angeleint ausgeführt werden dürfen, weil freilaufende Hunde erfahrungsgemäß das Wild stärker beunruhigen und es dazu kommen kann, dass gegebenenfalls infizierte Wildschweine in andere Gebiete vertrieben werden.
Wer tote Wildschweine im Wald findet, kann dies über einen Meldebogen auf der Kreis-Homepage melden. Das Veterinäramt bittet darum, nur tote Wildschweine zu melden, keine anderen Tiere. Auf der Homepage finden auch Landwirtinnen und Landwirte sowie Jägerinnen und Jäger alle für sie relevanten Informationen.