Naturschutz
Odenwaldkreis erlässt Allgemeinverfügung zur Wasser-Entnahme
Die Untere Wasserbehörde kann auf Antrag eine widerrufliche Ausnahme erteilen, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern oder das Verbot im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führt.
Begründet ist das Verbot in der anhaltenden Trockenheit und den fehlenden ausreichenden Niederschlägen. Eine Änderung dieser Situation ist derzeit nicht absehbar. Die bisher gefallenen Niederschlagsmengen liegen weit unter dem Durchschnitt. Es besteht die Gefahr, dass der Naturhaushalt nachhaltig gestört wird. Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern verstärkt diese Gefahr erheblich.
Die Allgemeinverfügung mit allen einzelnen Bestimmungen ist auf der Homepage des Kreises www.odenwaldkreis.de unter „Aktuelles“ eingestellt.