Abfallwirtschaft
Sonderabfall-Kleinmengensammlung des MZVO
Mitgenommen werden Gebindegrößen von max. 30 Kilogramm oder Liter, jedoch aus privaten Haushaltungen nicht mehr als 100 Kilogramm je Anlieferer. Angenommen werden Brennpaste, Brennspiritus, Chemikalien, Düngemittel, Enteiser, Entroster, Farben (lösemittelhaltig, flüssig), Fotochemikalien, Grillanzünder, Grillreiniger, Haushaltsreiniger, Imprägniermittel, Insektenbekämpfungsmittel, Klebstoffe, Kosmetikartikel, Lacke (flüssig), Lösemittel, Möbelpflege, Möbelwachs, ölverschmutzte Betriebsmittel, Ölfilter, Pestizide, Pinselreiniger, Quecksilber, Reinigungsbenzin, Rostschutzmittel, Säuren, Spraydosen, Textilpflegemittel, Thermometer, Unterbodenschutz, Verdünner, Waschmittel, Wühlmausvernichtungsmittel, Zement (als Pulver).
Nicht angenommen werden Altöl, Batterien, chemische Kampfstoffe, Energiesparlampen, Gasflaschen, Kfz-Batterien, Leuchtstoffröhren und Munition.
Verschiedene Arten von Sonderabfall dürfen nicht vermischt oder zusammengeschüttet werden.
Ausgehärtete Lacke sowie Dispersions-, Fassaden- und Wandfarben auf Wasserbasis sind kein Sonderabfall. Diese können verfestigt mit Sägemehl, Sand oder Gips mit dem Hausmüll (Restmüll) entsorgt werden.
Für die Annahme von gefährlichen Abfällen aus Gewerbebetrieben und Dienstleistungsbereichen darf die Abfallmenge 500 Kilogramm pro Jahr nicht überschreiten. In diesen Fällen wird eine schriftliche Anmeldung der Betriebe vor dem Sammlungstermin bei der Fa. RESO, Relystr. 14, 64720 Michelstadt, Fax-Nr. 06061/960020 oder per E-Mail (info@reso-gmbh.de) empfohlen, um längere Wartezeiten am Sondermüllmobil zu vermeiden.
Wir bitten Sie, Sonderabfälle beim Fachpersonal abzugeben und nicht einfach an der Sammelstelle abzustellen. Sie gefährden sonst insbesondere Kinder und unsere Umwelt.
Weitere Auskünfte erhalten Sie telefonisch unter 06063/93190 direkt beim MZVO.