Rathaus der Gemeinde Reichelsheim

Vermehrte Fälle von illegaler Müllablagerung vor Kindertagesstätte

Ordnungsamt

Vermehrte Fälle von illegaler Müllablagerung vor Kindertagesstätte


Das illegale Ablagern von Müll, auch als „Wilder Müll“ bezeichnet, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Kosten für die Beseitigung dieses illegal entsorgten Mülls müssen in der Regel von der Gemeinde getragen werden, sofern der Verursacher nicht ermittelt werden kann, was letztendlich zu einer Belastung für die Allgemeinheit führt. Sollten die Gegenstände als gut gemeinte Sachspende für die Allgemeinheit („Zum Mitnehmen“) gedacht sein, bitten wir darum, diese bei sich zu Hause abzustellen und nicht im Eingangsbereich einer Kindertagesstätte.

Die Gemeinde Reichelsheim appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, ihren Müll ordnungsgemäß zu entsorgen und die vorgesehenen Sammelstellen zu nutzen.

Sollten Sie Zeuge einer illegalen Müllablagerung werden, bitten wir Sie, dies unverzüglich dem Ordnungsamt der Gemeinde Reichelsheim (Telefon: 06164 508-38) zu melden. Jede Information, die zur Ermittlung der Verursacher führt, ist hilfreich.