Ordnungsamt
Wichtige Hinweise zum Schnittverbot für Bäume und Hecken
Zulässig sind in diesem Zeitraum lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses, zum Freihalten der Verkehrswege oder zur Gesunderhaltung der Pflanzen. Diese Maßnahmen sollten jedoch so durchgeführt werden, dass die Lebensräume von Tieren und Pflanzen so wenig wie möglich beeinträchtigt werden.
Die Gemeinde Reichelsheim bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die genannten Regelungen zu beachten und bei der Pflege ihrer Gärten und Grünflächen darauf Rücksicht zu nehmen. Achten Sie bitte darauf, dass auch das Entfernen von Nistmaterial geschützter Vogelarten eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einem Bußgeld geahndet werden kann.