Steuern
Zahlungstermine für Grundsteuer und Gewerbesteuer
Wir bitten Sie, die Zahlung der vorgenannten Steuern so rechtzeitig zu veranlassen, dass unnötige Mahnungen und die damit verbundenen Kosten vermieden werden.
Es wurden Ihnen für das Veranlagungsjahr 2023 neue Grundbesitzabgabenbescheide zugestellt. Bitte denken Sie daran, dass evtl. erteilte Daueraufträge bei Ihrer Bank den neuen Fälligkeitsbeträgen angepasst werden müssen.
Wir machen darauf aufmerksam, dass die gesetzlich festgelegten Säumniszuschläge, in Höhe von eins von Hundert des auf volle 50,00 Euro nach unten abgerundeten Betrages, kraft Gesetzes bereits mit Ablauf des Fälligkeitstages (§ 240 AO i. V. § 4 KAG) entstehen. Diese werden Ihrem Kassenzeichen spätestens mit der öffentlichen Abgabenmahnung automatisch belastet.
Für periodische, wiederkehrende Geldleistungen erfolgt vor Fälligkeit keine persönliche Zahlungserinnerung.
Sollten Sie Fragen zu den Fälligkeiten haben, stehen wir Ihnen gerne während der Bürozeiten Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr telefonisch zur Verfügung:
Gemeindekasse Reichelsheim, Tel.: 06164–50818 oder 06164–50846.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Reichelsheim (Odenwald)
-Gemeindekasse-