Rathaus der Gemeinde Reichelsheim

Der MZVO informiert – Neuregelung der Elektroschrottsammlung ab 2025

Abfallwirtschaft

Der MZVO informiert – Neuregelung der Elektroschrottsammlung ab 2025


Ab dem 2. Januar 2025 können dort montags bis freitags von 6 bis 18 Uhr und samstags von 8 bis 12 Uhr Elektrogeräte direkt angeliefert werden, was gegenüber dem Status quo einen erweiterten Bürgerservice bedeutet. Die Anlieferung bzw. Abgabe ist weiterhin kostenfrei. Die Annahmestelle im Gewerbepark Hüttenwerk öffnet dieses Jahr letztmalig am Freitag, dem 20. Dezember.

Die gesetzlich vorgeschriebene Zentrale Annahmestelle steht weiterhin auch Gewerbetreibenden für Anlieferungen offen. Sollten dabei größere Mengen angeliefert werden, bittet die RESO GmbH um vorherige telefonische Terminvereinbarung.

Die Vor-Ort-Abholung von Elektro-Großgeräten bei Privathaushalten ist weiterhin nach digitaler Anmeldung über die Verbandshomepage oder per Anmeldekarte über die kommunalen Rathäuser möglich. Wir erbringen diese Leistung zukünftig mit eigenem Personal und eigenem Fahrzeug. Wir nutzen hierbei Synergieeffekte, die sich aus der Verknüpfung mit dem seit diesem Jahr bei uns eingerichteten Müllbehälterdienst ergeben. Gleiches gilt für die Transporte von den lokalen Sammelstellen der Städte und Gemeinden zur Zentrale nach Michelstadt.

Der Service gegenüber dem Bürger bleibt davon unberührt. D. h. Elektrokleingeräte und Leuchtstoffröhren können weiterhin auf dem Bauhof der Gemeinde Reichelsheim (In der Aue 21, 64385 Reichelsheim) während den folgenden Zeiten abgegeben werden:

  • immer freitags 7:30 – 11:30 Uhr
  • 1. u. 3. Samstag im Monat 10:00-12:00 Uhr