Wahlen
Hinweis zur Briefwahl bei der vorgezogenen Bundestagswahl
Es ist davon auszugehen, dass zwischen der Anlieferung der Stimmzettel bei der Gemeindeverwaltung und dem Wahltag nur zwei Wochen liegen.
Unter Umständen sind Sie aber dreimal auf den Postweg angewiesen:
- beim Versenden des Briefwahlantrags an die Gemeindeverwaltung
- bei der Zusendung der Briefwahlunterlagen durch die Verwaltung und
- bei der Rücksendung an die Verwaltung.
Die Bundeswahlleitung empfiehlt, den Wahlschein frühzeitig zu beantragen und den Wahlbrief möglichst bald nach Erhalt der Unterlagen auszufüllen und abzusenden. So stellen Sie sicher, dass Ihre Stimme rechtzeitig ankommt. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle vorliegen. Später eingehende Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden. Für einen rechtzeitigen Versand sollten Wahlbriefe innerhalb Deutschlands spätestens drei Werktage vor der Wahl (20. Februar 2025) abgesendet werden. Des Weiteren haben sie die Möglichkeit den Wahlbrief bei der Gemeindeverwaltung im Zimmer 4 abzugeben oder diesen in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung einzuwerfen. Bei einem Versand aus dem Ausland ist der rechtzeitige Versand besonders wichtig – am besten per Luftpost und mit Priority-Aufkleber.
Bitte beachten Sie diese Problematik und nutzen Sie ggf. die Möglichkeit der Briefwahl vor Ort, die vermutlich ab dem 10. Februar 2025 in der Gemeindeverwaltung Reichelsheim, Bismarckstraße 43, Zimmer 4 während der Öffnungszeiten möglich ist.