Bürgerservice und Meldeamt
Mitteilung des Sachgebiets II.4. – Bürgerservice und Meldeamt
Die übermittelten Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften verwendet.
Die Betroffenen können der Weitergabe der Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung widersprechen (§ 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG)). Wünschen Sie die Eintragung einer solchen Übermittlungssperre, wenden Sie sich bitte an das Meldeamt der Gemeinde Reichelsheim, Zimmer 3, Tel. 06164 508-50 oder 06164 508-12.
Gerne können Sie die Beantragung einer Übermittlungssperre auch online erledigen.